Nein, das ist nicht erforderlich. TrustTable ist ja keine allein auf Video beschränkte Applikation, welche nun zusätzlich zur Beratungsvereinbarung, ohne vielleicht genaue Kenntnis des Patienten/Klienten eingesetzt wird. Bei Verwendung eines extra Videotools, wie z.B. Zoom, Skype oder ähnliches, kann es durchaus ratsam sein, sich als Berater noch eine extra Einverständniserklärung zu der verwendeten Videoapplikation geben zu lassen.
TrustTable ist eine datengeschützte Plattform, wo unter anderem auch Videotelefonie erfolgen kann, und wo der Patient/Klient bereits durch seinen Beitritt alle datenschutzrelevanten Interaktionen ausdrücklich akzeptiert hat. Alleine die Konditionen, also was es kostet, wie lange und zu welchem Zweck die Videoberatung erfolgt ist natürlich Vereinbarungssache zwischen dem Patienten/Klienten und dem jeweiligen Therapeuten/Berater. Diese Konditionen sollten gut ersichtlich bei der Terminbuchung bzw. Leistungsübersicht des Therapeuten gekennzeichnet sein. Dies ist in TrustTable an den betreffenden Stellen sehr leicht machbar.