Laut Aussendung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, 13.03.2020) können aufgrund der außergewöhnlichen Situation telemedizinische Krankenbehandlungen wie in der Ordination/Praxis erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzt*innen, Hebammen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen.

Für Psycholog*innen gilt:  Es können ausschließlich Leistungen abgerechnet werden, die auch bisher mit der ÖGK abgerechnet wurden. Dies umfasst daher Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung nicht.